
6.1.2010
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Winzers von der Mosel gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) abgewiesen. Nach Aussagen des Vorsitzenden Richters der zuständigen Kammer hält das Gericht die Erhebung der Weinwerbe abgaben nicht für verfassungswidrig. “Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation offensichtlich weitgehend gefolgt ist“, kommentiert DWF-Vorstand Monika Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen sowie für weitere Verfahren. Das Urteil bestätige die Auffassung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich um die kontinuierliche Imagearbeit für deutsche Weine im In- und Ausland kümmert, angesichts des harten internationalen Wettbewerbs im Weinsektor, für die gesamte deutsche Weinwirtschaft unverzichtbar sei. Für eine genaue Analyse wird die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet.