Fachinfos
15.9.2009
Bessere Vergütung für Agrardiesel
Befristet für 2008 und 2009 hat die Bundesregierung die Agrardieselvergütung verbessert. Der Selbstbehalt von 350 € ist entfallen und die Vergütung ist nicht mehr auf 10.000 l Diesel beschränkt. Die Antragsfrist ist einmalig für 2008 bis zum 31.12.2009 verlängert worden.
Die Änderung für 2008 greift in das laufende Antragsverfahren ein. Dafür ist zu beachten:
- Wurde bereits ein Antrag abgegeben, erfolgt die Berücksichtigung der Änderungen und ggf. eine Nachzahlung automatisch. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
- Wenn in bereits abgegebenen Anträgen Mengen über 10.000 l Diesel unvollständig oder zu hoch enthalten sind, können die Anträge berichtigt werden – auch wenn schon ein Bescheid vorliegt. Bei der Korrektur soll eindeutig auf den gestellten Antrag Bezug genommen werden und möglichst eine Kopie davon beigefügt werden.
- Wurde noch kein Antrag gestellt, sind die bisherigen Antragsvordrucke weiter zu verwenden. Bei der Selbstberechnung sind der vorgedruckte Selbstbehalt und die 10.000 l- Grenze außer Acht zu lassen. Werden sie versehentlich doch berücksichtigt (oder automatisch beim Online-Antrag), soll trotzdem die korrekte Auszahlung erfolgen (kontrollieren!).
Informationen unter www.zoll.de mit Suchwort „Agrardieselvergütung“.
zur Übersicht Fachinfos